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3.4.2.1 Gebundene Ergänzungen und freie Angaben

 
Ein Satz besteht in der Regel aus einem Prädikat, das von anderen Satzgliedern begleitet wird. Diese Satzglieder können von der → Valenz des Verbs, das das Prädikat bildet, abhängig sein. Dies sind die gebundenen (obligatorischen und fakultativen) Ergänzungen. Daneben können in einem Satz auch Satzteile stehen, die nicht von der Valenz des Verbs abhängig sind. Dies sind die freien Angaben.
Bei den Satzbauplänen werden nur die gebundenen Ergänzungen berücksichtigt.
3.4.2.1.a Gebundene Ergänzungen = Obligatorische und fakultative Ergänzungen
3.4.2.1.b Freie Angaben

3.4.2.1.a Gebundene Ergänzungen = Obligatorische und fakultative Ergänzungen

 
Die Valenz (Wertigkeit) eines Verbs bestimmt, mit welchen anderen Satzgliedern es stehen muss bzw. kann (Siehe → 3.4.1.a Valenz (beim Verb)). Die in dieser Weise von einem Verb abhängigen Satzglieder sind gebundene Ergänzungen.
 
Bei den gebundenen Ergänzungen kann zwischen obligatorischen und fakultativen Ergänzungen unterschieden werden. Obligatorische Ergänzungen können nicht weggelassen werden. Fakultative Ergänzungen können in gewissen Satzzusammenhängen weggelassen werden.
Beispiele obligatorische Ergänzungen
Der Seeräuber vergräbt den Schatz. NICHT: Der Seeräuber vergräbt.
Sie wohnt in München. NICHT: Sie wohnt.
Der Patient sieht blass aus. NICHT: Der Patient sieht aus.
Beispiele fakultative Ergänzungen
Ich esse einen Apfel.Ich esse.
Er erzählt dem Kind eine Geschichte.Er erzählt eine Geschichte.
Sie fährt nach Regensburg. Sie fährt.

3.4.2.1.b Freie Angaben

 
Freie Angaben sind Satzglieder, die nicht vom Verb abhängig sind, die also nicht von der Valenz des Prädikats gefordert werden. Freie Angaben können immer weggelassen werden. Im Gegensatz zu den fakultativen Ergänzungen können sie in den verschiedensten Kontexten bei ganz unterschiedlichen Verben vorkommen.
 
Die freien Angaben werden bei den Satzbauplänen nicht berücksichtigt, da sie im Prinzip beliebig mit jeder Art von Satz kombiniert werden können.
Freie Adverbialbestimmungen
 
Zu den freien Angaben gehören vor allem die Adverbialbestimmungen, das heißt Umstandsangaben zu Zeit, Ort, Grund, Ursache, Art und Weise sowie Bewertungen zur Gesamtaussage des Satzes (wahrscheinlich, meiner Meinung nach usw).
Examples
Sie wohnt schon seit langer Zeit in München.
Der Seeräuber vergräbt den Schatz auf einer unbewohnten Insel.
Der Patient sieht wegen eines Rückfalls sehr blass aus.
Ich esse schnell einen Apfel.
Sie klettert wahrscheinlich wieder einmal auf einen Hügel.
Freier Dativ
 
Ebenfalls zu den freien Angaben gehört der → freie Dativ (genauer: Dativus Commodi/Incommodi, Dativus ethicus).
Examples
Der Portier trägt dem Gast den Koffer zum Taxi.
Er hat seiner Mutter die teure Vase zerbrochen.
Komm mir nicht zu spät!
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LEOs deutsche Grammatik