ZeichensetzungDoppelpunkt § 81 Mit dem Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt. Zur Schreibung des ersten Wortes nach Doppelpunkt siehe § 54(1) und (2). Dies betrifft1.wörtlich wiedergegebene Äußerungen oder Textstellen, wenn der Begleitsatz oder ein Teil von ihm vorausgeht:Er sagte: „Ich komme morgen.“ Er sagte zu ihr: „Komm bitte morgen!“ Er fragte: „Kommst du morgen?“ Sie sagte: „Brauchen Sie die Unterlagen?“, und öffnete die Schublade. Die Zeitung schrieb, dass die Bahn erklären ließ: „Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen.“ Zu den Anführungszeichen siehe § 89.2.Aufzählungen, spezielle Angaben, Erklärungen oder dergleichen:Er hat schon mehrere Länder besucht: Frankreich, Spanien, Rumänien, Polen. Die Namen der Monate sind folgende: Januar, Februar, März usw. Er hatte alles verloren: seine Frau, seine Kinder und sein ganzes Vermögen.Wir stellen ein: Maschinenschlosser Reinigungskräfte Kraftfahrer Nächste Arbeitsberatung: 30.09.1997 Familienstand: ledig Latein: befriedigend Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften Gebrauchsanweisung: Man nehme jede zweite Stunde eine Tablette. Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Infolge der anhaltenden Trockenheit besteht Waldbrandgefahr.3. Zusammenfassungen des vorher Gesagten oder Schlussfolgerungen aus diesem:Haus und Hof, Geld und Gut: alles ist verloren. Wer immer nur an sich selbst denkt, wer nur danach trachtet, andere zu übervorteilen, wer sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann: der kann von uns keine Hilfe erwarten. Möglich ist hier auch ein Gedankenstrich:Haus und Hof, Geld und Gut – alles ist verloren. Zur Möglichkeit der Wahl zwischen Doppelpunkt, Gedankenstrich und Komma siehe § 82.